Der Beschuldigte habe keine Erinnerung mehr daran. Nach E.________'s Geburt habe der Beschuldigte sodann immer wieder seine Ängste geäussert, dass dem Kind oder der Mutter etwas passieren könnte. Auffällig sei gewesen, wie oft er seine Befürchtung mitgeteilt habe, ein Kindsmisshandler könnte seinem Sohn etwas antun. 11.11 Verlaufsbericht von Dr. med. J.________ vom 28. Juli 2022 betreffend psychia- trisch-psychotherapeutische Behandlung des Beschuldigten Aus dem Verlaufsbericht von Dr. med. J.________ vom 28. Juli 2022 (pag.