_ leide der Beschuldigte sehr darunter, dass er sein Kind verletzt habe. Der Beschuldigte habe immer wieder beteuert, dass er seinen Sohn niemals absichtlich verletzen würde. Er könne nicht verstehen, dass ihm dies vorgeworfen werde. Nach seinem Rechtsverständnis dürfe man nur bestraft werden, wenn man eine Tat absichtlich begeht. Während der Liebesbeziehung mit H.________ seien beim Beschuldigten ausserdem ganz neu dissoziative Zustände aufgetreten. In denen sei der Beschuldigte quasi weggetreten gewesen und habe wiederholt gemurmelt: «nicht wegnehmen…». Der Beschuldigte habe keine Erinnerung mehr daran.