Aus dem psychiatrischen Gutachten vom 11. April 2019 (pag. 234 ff.) geht schliesslich hervor, dass der Beschuldigte unter einer gemischten Persönlichkeitsstörung mit vor allem emotional instabilen, aber auch abhängigen Anteilen leidet. Der Schweregrad sei angesichts der nach wie vor ausgeprägten Stimmungsschwankungen, der Impulskontrollproblematik und der Emotionsregulationsschwierigkeiten zumindest als mittel- wenn nicht sogar als schwergradig zu bezeichnen. Aufgrund der Impulskontrollstörung, der emotionalen Instabilität und der Impulsivität erscheine eine fortdauernde Selbst- und Fremdgefährdung in entsprechenden Ausnahmesituationen möglich.