Die Aggressionen des Beschuldigten, die unter Belastungen auftauchen würden, scheinten ihres Erachtens eine grosse potentielle Gefahr für E.________ zu sein. Zudem glaube sie nicht, dass er seine Tagesstruktur, sein Essverhalten, sein Computerspiel und sein Cannabiskonsum ändern könne. Schliesslich habe er Mühe, alleine hinauszugehen. Ferner könne niemand garantieren, dass der Beschuldigte seine Impulse kontrollieren könne, müsse er doch immer wieder «gamen» und laute Musik hören, um sich zu beruhigen, und sei nach ihrer Beobachtung «dauerbekifft». Aus dem psychiatrischen Gutachten vom 11. April 2019 (pag.