Die Hebamme, welche die Familie des A.________ im Wochenbett begleitete, hielt in ihrem Abschlussbericht zur Wochenbettbegleitung vom 7. Februar 2019 (pag. 202 f.) fest, die Kindsmutter schaue sehr gut zum Baby (E.________) und kümmere sich um alle Belange. Sie organisiere den Haushalt, pflege und stille den Jungen und nehme ihrem Partner (dem Beschuldigten) alles ab, was ihn belasten könnte. Der Beschuldigte schlafe bis am Mittag und spiele manchmal nächtelang «Computergames». Er kuschle kurz mit E.________ und gebe ihn dann wieder seiner Frau zurück. Er scheine keine Kapazität zu haben, sich selbständig um den Haushalt und die Kinderbetreuung zu kümmern. Was ihr am meisten Sorge bereite,