Unterlagen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde In den edierten Unterlagen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend: KESB), Region Emmental-Oberaargau (pag. 171 ff.), findet sich unter anderem eine Gesprächsnotiz vom 18. Dezember 2018 (pag. 192 f.). Beim Gespräch zwischen dem Beschuldigten und H.________ einerseits und der KESB andererseits ging es um den zu diesem Zeitpunkt noch ungeborenen Sohn von H.________ und dem Beschuldigten. Es wurde festgehalten, dass beim Beschuldigten eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ und ein frühkindlich diagnostiziertes ADHS vorliegen würden.