Zwar lasse kein Frakturtyp per se eine Unterscheidung zwischen akzidenteller und nicht akzidenteller Genese zu. Jedoch würden unterschiedliche Frakturtypen und -lokalisationen verschiedene Spezifitäten für eine Kindsmisshandlung aufweisen. Die bei E.________ vorliegenden Knochenläsionen liessen zwei verschiedene Verletzungsmuster unterscheiden: einerseits eine Spiralfraktur des Oberschenkelschaftes, andererseits multifokale metaphysäre Frakturen der knie- und sprungelenknahen Skelettabschnitte. Betreffend das von den Kindseltern geschilderte Ereignis, wonach der Beschuldigte auf den am Boden liegende E._