Bei Kindern unter einem Jahr und ohne Hinweis auf eine Knochenerkrankung seien Knochenbrüche allgemein verdächtig auf eine Kindesmisshandlung. Metaphysäre Knochenbrüche wie die Eckfrakturen und der Korbhenkelbruch seien die Folge von Scher- und Schleuderkräften, bei denen sich die Extremitäten entsprechend einem Schütteltrauma gegen einen fixierten Körper bewegten. Sie seien hochverdächtig auf eine Kindesmisshandlung.