9 11.5 Rechtsmedizinisches Aktengutachten vom 12. Dezember 2019 Die im rechtsmedizinischen Aktengutachten vom 12. Dezember 2019 (pag. 131 ff.) dokumentierten Frakturen entsprechen denjenigen der Anklageschrift. Weiter geht daraus hervor, dass Knochenbrüche grundsätzlich die Folge massiver stumpfer Gewalteinwirkung seien. Bei Kindern unter einem Jahr und ohne Hinweis auf eine Knochenerkrankung seien Knochenbrüche allgemein verdächtig auf eine Kindesmisshandlung.