Eine Untersuchung des Rückens und der Haut unter den Pflasterstreifen sowie unter den Schienen an Beinen und Füssen sei nicht möglich gewesen. Bei der Untersuchung hätten indes eine Schwellung und angedeutet eine dunkle Verfärbung des linken Oberschenkels, drei gruppiert angeordnete, punktförmige, schwarze Hautveränderungen an der rechten Fusssohle, eine Schorfkruste und eine oberflächliche Hautablösung an der linken Fusssohle festgestellt werden können.