Dabei habe der Kindsvater erklärt, dass ihm sein Sohn einmal aus dem Arm gefallen sei. Ein anderes Mal sei er gemäss eigenen Angaben zudem über das am Boden liegende Kind gestolpert. Am 10. März 2019 habe dem Beschuldigten aufgrund seines Verhaltens ein Hausverbot für das ganze X.________ (Spital) Areal auferlegt werden müssen. 11.3 Arztberichte der Kinderklinik des X.________'s (Spital) vom 26. Februar 2019 und vom 6. März 2019 Aus den Arztberichten der Kinderklinik des X.________'s (Spital) vom 26. Februar 2019 (pag. 100 ff.) und vom 6. März 2019 (pag.