Aus dem Anzeigerapport vom 4. April 2019 (pag. 8 ff.) geht im Wesentlichen hervor, dass Frau I.________ der Kinderschutzgruppe der Polizei am 7. März 2019 telefonisch meldete, dass am 25. Februar 2019 ein Säugling (E.________) mit mehreren Frakturen an beiden Beinen in die Kinderklinik des X.________'s (Spital) eingeliefert worden sei. Aufgrund des Verletzungsbildes habe eine Misshandlung des Kindes nicht ausgeschlossen werden können. Die Eltern seien auf die Verdachtsmomente angesprochen worden. Dabei habe der Kindsvater erklärt, dass ihm sein Sohn einmal aus dem Arm gefallen sei.