am linken Bein festgehalten. An den von der Kindesmutter geschilderten Vorfall vom 21. Februar 2019 könne er sich erinnern. Er könne aber nicht mit Sicherheit sagen, ob er E.________ dabei nur leicht berührt habe oder ob er richtig auf ihn gestanden sei. Weiter geht aus der Anzeige hervor, dass die Verletzungen medizinisch nicht klar mit den von den Kindseltern geschilderten Unfallhergängen erklärt werden könnten. Ausserdem seien bei E.________ in der Folge vier weitere Brüche festgestellt worden, die nicht durch einen Unfall geschehen sein könnten, sondern die Folge einer Misshandlung seien.