In den weiteren Untersuchungen hätten an beiden Beinchen Frakturen festgestellt werden können. Die Kindsmutter (H.________) habe am 26. Februar 2019 geäussert, keine Erklärung passend zum Befund der Fraktur zu haben. Sie könne sich an einen Vorfall vom 21. Februar 2019 erinnern. Ihr Mann (der Beschuldigte) habe ihr gesagt, er habe beim Vorbeigehen den Fuss des am Boden liegenden E.________'s leicht berührt bzw. sei leicht darüber gestolpert, weil er E.________ nicht gesehen habe. Weiter habe die Kindsmutter erwähnt, ihr Mann habe seine Emotionen oft nicht im Griff.