11. Beweismittel 11.1 Strafanzeige des X.________'s (Spital) vom 8. März 2019 Aus der Strafanzeige des X.________'s (Spital) bzw. der Universitätsklinik für Kinderheilkunde gegen Unbekannt vom 8. März 2019 (pag. 14 ff.) ergibt sich zusammengefasst, dass E.________, geb. .________ Januar 2019, am 25. Februar 2019 vom Kinderarzt aufgrund einer unklaren bläschenartigen Hautveränderung an der Fusssohle rechts der Kinderklinik des X.________'s (Spital) überwiesen wurde. In den weiteren Untersuchungen hätten an beiden Beinchen Frakturen festgestellt werden können.