10. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Die in der Anklageschrift aufgeführten Brüche und Frakturen, die E.________ erlitt, sind unbestritten und durch die diversen Arztberichte und Gutachten dokumentiert und belegt. Weiter ist unbestritten, dass zwischenzeitlich sämtliche Verletzungen ausgeheilt sind und E.________ keine Folgen davon tragen wird. Schliesslich ist klar, dass die Knochenbrüche in der Wohnung in D.________ (Ort) entstanden sind, in der die Familie des A.________ in der fraglichen Zeit wohnte. Bestritten und beweismässig zu klären ist hingegen, wer E.______