9. Anklagesachverhalt Gemäss Anklageschrift und Würdigungsvorbehalt in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 369 f. und pag. 426) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, zwischen dem 21. und dem 25. Februar 2019 in D.________ (Ort) mehrfach einfache Körperverletzungen zum Nachteil seines Sohnes, E.________, begangen zu haben. Konkret soll er den wehrlosen E.________ durch schwere Verletzung seiner väterlichen Sorgfalts- und Obhutspflichten auf unbekannte Art und Weise misshandelt haben, wodurch der sieben Wochen alte E.________ folgende Brüche/Frakturen erlitten habe, die der Beschuldigte in Kauf genommen habe: •