6 - weiter verfügt wurde, dass die beschlagnahmten Drogen – soweit noch vorhanden – zur Vernichtung eingezogen werden (Ziff. IV/1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 461]). Angefochten und von der Kammer zu beurteilen ist demgegenüber der Freispruch von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung zum Nachteil von E.________ (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag.