bei schuldhafter Nichtbezahlung derselben zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verurteilt wurde (Ziff. II/3 der Verurteilungen gemäss erstinstanzlichem Urteilsdispositiv [pag. 460]), - der Beschuldigte gestützt auf Art. 426 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12‘136.00 verurteilt wurde (Ziff. II/4 der Verurteilungen gemäss erstinstanzlichem Urteilsdispositiv [pag. 460]), und