5 Fürsprecher B.________ beantragte für den Beschuldigten oberinstanzlich Folgendes (pag. 641): 1. Der Beschuldigte A.________ sei freizusprechen: vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung zum Nachteil eines Kindes, angeblich begangen in der Zeit vom 21. bis 25.2.19 in D.________ (Ort) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten im erstinstanzlichen Verfahren.