2. der Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 30.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren und unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme im Umfang von 1 Tag, einer Verbindungsbusse von CHF 360.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen), einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen) und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. der Einziehung der beschlagnahmten Drogen zur Vernichtung. II.