7. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 642 f. [Hervorhebungen im Original]): I. 4 Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 18. Februar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche wegen Drohung, Konsum-Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Nachtruhestörung;