582 ff.]), eingeholt. In der Berufungsverhandlung wurde Dr. med. C.________ als sachverständige Zeugin befragt (pag. 607 ff.). Die von ihr eingereichten Röntgenbilder (pag. 633 und pag. 635 ff.) und schematischen Darstellungen des Bein- und des Ganzkörperskeletts (pag. 634) wurden zu den Akten erkannt (pag. 607 Z. 36 ff.). Weiter wurde der Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 614 ff.). Schliesslich wurde der von Fürsprecher B.________ eingereichte Verlaufsbericht betreffend psychiatrische-psychotherapeutische Behandlung des Beschuldigten vom 28. Juli 2022 (pag. 639 f.) zu den Akten erkannt (pag. 605).