Das radiologische Gutachten vom 10. Januar 2022 ging der 2. Strafkammer am 12. Januar 2022 ein (pag. 545 ff.) und wurde den Parteien gleichentags je im Doppel zugestellt (pag. 557 f.). Die Parteien stellten daraufhin keine Ergänzungsfragen zum Gutachten von Dr. med. C.________ (pag. 561 und pag. 562). Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 1. Juli 2022 [pag. 593]) und ein Leumundsbericht, inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 8. Juni 2022 [pag. 582 ff.]), eingeholt.