2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 360.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 12 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 2 4. Zu den gesamten Verfahrenskosten von CHF 12'136.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung, vgl. Ziff. III. hiernach), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9'400.00 und Auslagen von CHF 2'736.00. […]