ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Drohung, begangen am 10.03.2019 in D.________ (Ort) z.N. von F.________; 2. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 14.03.2019 bis am 09.06.2020 in D.________ (Ort) durch Besitz von Marihuana, Ecstasy und Amphetamin zum Eigenkonsum sowie durch Konsum von Marihuana, Haschisch und Ecstasy; 3. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 20.08.2019 in V.________ (Ort) z.N. von G.________;