Auch dieser Aufwand ist vollumfänglich zu kürzen. Gesamthaft ergibt sich so ein gebotener Aufwand von 21.2 Stunden und beträgt die Entschädigung der privaten Verteidigung im Rechtsmittelverfahren ca. 84% der erstinstanzlich zugesprochenen Entschädigung (vgl. Art. 17 Abs. 1 Bst. f PKV), was angesichts der konkreten Umstände gerade noch vertretbar erscheint. Von der Entschädigung in der Höhe von CHF 6'849.70 (Zeitaufwand: 21.2 Stunden zu je CHF 300.00; Mehrwertsteuer: jeweils zuzüglich 7.7%, ausmachend CHF 489.70) sind dem Beschuldigten wiederum rund 1/10, ausmachend CHF 680.00 (inkl. MwSt.), als Entschädigung auszurichten.