18 309 ff.) und das Studium der Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft sowie das Aktenstudium am 21. und 22. Dezember 2021 aufgeführt sind. Schliesslich wird am 3. Februar 2022 unter dem Titel «Aktenstudium/Mail an Klient» ein Aufwand von 0.25 Stunden aufgeführt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Verfahrensleitung den Parteien mit Verfügung vom 1. Februar 2022 die Replik des Beschuldigten zustellte und Gelegenheit zur Duplik erteilte (pag. 18 323 f.), ist ein Aktenstudium nicht nachvollziehbar. Auch dieser Aufwand ist vollumfänglich zu kürzen.