Auch diese Position ist vollumfänglich zu kürzen, da weder Aktenstudium notwendig noch das Weiterleiten an die Klientschaft vergütet wird. Nicht nachvollziehbar und zu kürzen ist ferner die Position «Aktenstudium/Mail an Klient» vom 21. Dezember 2021 um 0.5 Stunden, zumal der Verteidigung mit Verfügung vom 21. Dezember 2021 Frist zur Replik und Stellungnahme zur Begründung der Anschlussberufung erteilt, die Verteidigung mit Schreiben vom 10. Januar 2022 lediglich um Fristverlängerung ersuchte (pag. 18 309 ff.)