BE/Mail an Klient» geltend gemacht. Allerdings beinhaltet das Schreiben vom 25. Oktober 2021 das Einverständnis zur Durchführung des schriftlichen Verfahrens sowie Ausführungen dazu, dass die weiteren Beweisanträge durch den vorinstanzlichen Entscheid veranlasst worden seien (pag. 18 291). Auch diese Position ist vollumfänglich zu kürzen, da weder Aktenstudium notwendig noch das Weiterleiten an die Klientschaft vergütet wird.