Überdies werden mit Positionen vom 4. Juni 2021 eine Mail von/an den Klienten und vom 7. Juni 2021 das Studium des Schreibens des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts geltend gemacht. Allerdings lassen sich diese Aufwendungen gestützt auf die Akten nicht nachvollziehen, zumal die Berufungsanmeldung durch die Verteidigung erst am 7. Juni 2021 erfolgte. Sie sind im gesamten Umfang von 0.75 Stunden zu kürzen.