im Umfang von 10 Stunden ist eine Kürzung um 3 Stunden auf 7 Stunden angemessen. Aus demselben Grund ist auch der Aufwand für die 6- seitige Replik inklusive Mail an den Klienten und Studium des Schreibens des Obergerichts des Kantons Bern um 3 Stunden auf 3.25 Stunden zu kürzen. Überdies werden mit Positionen vom 4. Juni 2021 eine Mail von/an den Klienten und vom 7. Juni 2021 das Studium des Schreibens des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts geltend gemacht.