Der Beschuldigte forderte vorliegend als Hauptantrag Freisprüche in allen angeklagten Punkten, eventualiter den Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung bzw. vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz bzw. vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Gesundheitsgesetz, subeventualiter ein Schuldspruch der Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz und von einer Bestrafung sei abzusehen, subeventualiter ein Schuldspruch der Widerhandlung gegen das Gesundheitsgesetz und die Verurteilung zu einer Busse von CHF 500.00 (pag. 18 238).