52 CHF 777'000.00. Der Beschuldigte ist verheiratet, seine Kinder sind erwachsen. Daraus folgt, dass der Beschuldigte in guten finanziellen Verhältnissen lebt. 29.4 Fazit Unter Berücksichtigung des leichten Tatverschuldens sowie der finanziellen Situation des Beschuldigten, insbesondere auch in Anbetracht der guten Vermögensverhältnisse, erachtet das Gericht für die Widerhandlung gegen das Gesundheitsgesetz eine Übertretungsbusse von CHF 12'000.00 als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.