51 Rahmen des Letzteren werden auch «persönliche Verhältnisse» wie etwa Familienstand, Beruf, Gesundheit und Bildungsstand, die für das Mass des Verschuldens relevant sind, berücksichtigt. Die diesbezüglichen «persönlichen Verhältnisse» weisen einen Bezug zum kriminellen Verhalten auf und unterscheiden sich damit von den «persönlichen Verhältnissen» im Sinne von Art. 106 Abs. 3 StGB, die sich lediglich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beziehen.