10 001 009). Aktuell allerdings, was massgeblich ist (DOLGE, a.a.O., N. 50 zu Art. 34 StGB), beträgt dieses entsprechend der Steuerberechnung 2020 rund CHF 9'000.00 pro Monat (CHF 108'405.00 geteilt durch 12; pag. 18 018). Da dies mit der Aussage des Beschuldigten anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung übereinstimmt, wonach er ein monatliches Einkommen von ca. CHF 8'000.00 bis CHF 10'000.00 erziele (pag. 18 113, Z. 49), stellt die Kammer auf diese Angaben ab.