25. Täterkomponenten Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 208, S. 54 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Zum Vorleben und den aktuellen Verhältnissen gab A.________ an der Hauptverhandlung an, am ________ (Datum) in W.________ geboren und aufgewachsen zu sein. Er lebe aber seit 30 Jahren in der Schweiz und habe eine glückliche Kindheit und Jugend gehabt. Er habe das Gymnasium besucht und eine Berufsfachschule im Bereich X.________ (Fachbereich) (ca. während drei Jahren) in