Angesichts des abstrakten Strafrahmens bildet vorliegend die Urkundenfälschung das schwerste Delikt. Während für den Schuldspruch wegen mehrfacher Urkundenfälschung bei isolierter Betrachtung für jede einzelne Urkundenfälschung jeweils Geldstrafen auszufällen sind, wird in der Folge aufgrund der Gleichartigkeit der Strafen (konkrete Methode) eine Gesamtgeldstrafe zu bilden sein. Dabei unterstehen alle mit Geldstrafe zu sanktionierenden Schuldsprüche derselben abstrakten Strafdrohung.