18 246) – nicht nur Zucker, Alkohol oder Wasser. Die Abgabe der selbst gemischten homöopathischen Arzneimittel ohne jegliche behördliche Kontrolle stellte, wie ausgeführt, eine abstrakte Gefahr für die Patienten dar, welche angesichts der Dauer und Regelmässigkeit der Abgaben nicht als unerheblich bezeichnet werden kann. Angesichts des abstrakten Strafrahmens bildet vorliegend die Urkundenfälschung das schwerste Delikt.