Letztendlich hat diese zum Zweck, Krankheiten, Verletzungen und andere Störungen der körperlichen und seelischen Gesundheit an Menschen gemäss der Fachkunde der Homöopathie festzustellen und zu behandeln, womit sie lege artis als Tätigkeit des Gesundheitswesens zu qualifizieren ist. Die Bewilligungspflicht für Gesundheitsberufe ist denn auch geeignet und erforderlich, die Qualität für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen.