Der Umstand, dass die Verteidigung der Homöopathie als esoterischem Glaubenssystem jegliche Wirkung abspricht, bedeutet nicht, dass der Tätigkeit auf diesem Gebiet regulatorischer Bedarf abgesprochen werden muss. Letztendlich hat diese zum Zweck, Krankheiten, Verletzungen und andere Störungen der körperlichen und seelischen Gesundheit an Menschen gemäss der Fachkunde der Homöopathie festzustellen und zu behandeln, womit sie lege artis als Tätigkeit des Gesundheitswesens zu qualifizieren ist.