Demnach ist auch die fahrlässige Begehung unter Strafe gestellt. 19.2 Konkrete Normenkontrolle 19.2.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Verteidigung Im Rahmen der Replik vom 28. Januar 2022 brachte die Verteidigung namens des Beschuldigten zusammengefasst vor, die Kantone dürften eine Tat nicht schon dann zur Übertretung erheben, wenn sie nicht vom eidgenössischen Gesetz mit Strafe bedroht sei. Die Nichtaufnahme eines Tatbestandes in das Strafgesetzbuch könne bedeuten, dass er überhaupt straflos zu bleiben habe.