19. Fehlende Berufsausübungsbewilligung (Art. 47 GesG/BE) 19.1 Gesetzliche und theoretische Grundlagen Für die gesetzlichen und theoretischen Grundlagen von Art. 47 Abs. 1 Bst. a GesG/BE kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 192 f., S. 38 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Einzig ist präzisierend festzuhalten, dass sich Art. 333 Abs. 7 StGB gemäss dessen Wortlaut auf die unter Strafe gestellten Übertretungen anderer Bundesgesetze