Der Umstand, wonach Arzneimittel einer Regulierung unterliegen, muss als bekannt vorausgesetzt werden. Und obwohl die Tätigkeit im Gesundheitsbereich sowie auch der Umgang mit Arzneimitteln unbestrittenermassen dicht reglementiert ist und hohe Anforderungen gelten, ist entscheidend, dass sich die Bestimmungen zur Bewilligungspflicht der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Arzneimitteln nicht an den durchschnittlichen Bürger, sondern an qualifizierte Personen richten, welche die fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen gemäss Gesetz erfüllen und ein geeignetes Qua-