39 18.2 Gesetzliche und theoretische Grundlagen Für die gesetzlichen und theoretischen Grundlagen zu Art. 21 StGB sowie den einschlägigen Bestimmungen der Heilmittelgesetzgebung kann vollumfänglich auf die zutreffenden und umfangreichen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 183 f., S. 29 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 190 ff., S. 36 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend und teilweise wiederholend ist auf Nachfolgendes hingewiesen: Gemäss Art.