Es sei in naturwissenschaftlicher Hinsicht unmöglich, dass hochpotenzierte homöopathische Präparate auch nur ein Molekül eines Wirkstoffes enthielten. Daraus folge, dass der Beschuldigte seinen Patienten letztendlich nichts Anderes als Zucker bzw. sofern die Abgabe in flüssiger Form erfolgte, ein Alkohol-Wasser-Gemisch abgegeben habe. Zucker, wie auch Alkohol und Wasser seien freiverkäuflich und in jedem «Dorflädeli» erhältlich. Etwas Anderes sei dem Beschuldigten nicht nachzuweisen (pag. 18 245). 18.1.2 Würdigung durch die Kammer Zwar beurteilt sich gemäss