18. Widerrechtliches Herstellen und Inverkehrbringen von Heilmitteln (Art. 86 Abs. 1 Bst. a HMG) 18.1 Formelle Rüge 18.1.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Verteidigung In der Berufungserklärung verwies die Verteidigung auf die einschlägige Rechtsprechung zur Willkür in der Rechtsanwendung und die Erwägung der Vorinstanz, wonach homöopathische Präparate gemäss dem Bericht des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) vom 4. Dezember 2018 grundsätzlich der Abgabekategorie D zugeteilt würden. Sie brachte zusammengefasst vor, es sei erstellt,