Mit den Rechnungen und Rückforderungsbelegen stellt der Therapeut einerseits gegenüber dem Patienten die vom ihm geleistete Arbeit in Rechnung. Andererseits bildet es die Grundlage für die Zusatzversicherung, um den Rückforderungsbetrag des Patienten zu berechnen und diesen zu entrichten bzw. sofern ein Selbstbehalt vereinbart ist, zur Berechnung und Einforderung des Selbstbehalts beim Patienten.