Zudem war der Beschuldigte sowohl um die Aufrechterhaltung der Anerkennung als Naturarzt bei der Straf- und Zivilklägerin als auch um die Rückerstattungsfähigkeit der Kosten an die Patienten besorgt, was einerseits durch die Vielzahl an Weiterbildungen und andererseits aufgrund der Anpassung der Tarifziffern nach dem Schreiben der Straf- und Zivilklägerin vom 13. November 2018 belegt ist. Ferner ist nicht ausser Acht zu lassen, dass im Bereich der Zusatzversicherungen, ähnlich jenem der obligatorischen Krankenversicherungen, ein Massengeschäft herrscht, wobei täglich eine Vielzahl an Rechnungen bzw. Rückforderungsbelegen