04 001 278). Zudem war der Beschuldigte sowohl um die Aufrechterhaltung der Anerkennung als Naturarzt bei der Straf- und Zivilklägerin als auch um die Rückerstattungsfähigkeit der Kosten an die Patienten besorgt, was einerseits durch die Vielzahl an Weiterbildungen und andererseits aufgrund der Anpassung der Tarifziffern nach dem Schreiben der Straf- und Zivilklägerin vom 13. November 2018 belegt ist.